
Der Senat verschärft 2. Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung. Vereine und Verbände können Corona-Selbsttests direkt über den LSB kostenfrei beziehen.
Der Berliner Senat beschloss eine weitere Verschärfung der Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Vom 27. März 2021
Inhalt ist u.a., dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern mindestens zwei Mal pro Woche einen kostenlosen Point-of-Care(PoC)-Antigen-Schnelltest oder solche zur Selbstanwendung unter Aufsicht anzubieten haben.
Der Landessportbund Berlin bietet nunmehr allen Vereinen die Möglichkeit, Corona-Selbsttests direkt über den LSB und kostenfrei zu beziehen. Das Angebot gilt für
Arbeitnehmer in den Vereinen und Verbänden mit 2 Tests pro Woche
Aktive Übungsleiter für Kinder und Jugendliche bis zu 12 Jahren mit 2 Tests pro Woche
Aktive Übungsleiter für Rehabilitationssport mit 2 Tests pro Woche
Der Bedarf an Corona-Selbsttests für April 2021 ist per E-Mail corona-selbsttest@lsb-berlin.de mitzuteilen.
Muster:

Ferner schreibt der Landessportbund Berlin:
Um die notwendigen Hygienevorschriften einhalten zu können, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Abholung der Tests nur zu dem Ihnen mitgeteilten Termin erfolgen kann! Hierzu bekommen Sie per E-Mail einen Termin mitgeteilt, zu dem Sie die Tests beim Landessportbund Berlin, Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin abholen können. Bringen Sie bitte die E-Mail-Bestätigung mit.
Hinweise zu Corona-Selbsttests
Die Testung kann durch die Person selbst durchgeführt werden, sofern das durch eine weitere Person bestätigt werden kann.
Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Ist das Ergebnis positiv, werden folgende Maßnahmen erforderlich:
Meldung an den Verein/ Verband
Selbstquarantäne
Umgehender PCR-Test (beim Hausarzt o.ä.)
PCR-Test positiv, dann Meldung an das Gesundheitsamt
Weitere Informationen
Für folgende Personengruppen können Sie Corona-Tests auch selbst beschaffen und die Kosten über das Antragsformular des Rettungsschirms an den LSB melden:
Arbeitnehmer*innen in den Vereinen und Verbänden (maximal 2 Tests pro Woche)
Übungsleiter*innen für Kinder und Jugendliche bis zu 12 Jahren, die aktuell draußen trainieren (maximal 2 Tests pro Woche)
Übungsleiter*innen für den Rehabilitationssport, die aktuell trainieren (maximal 2 Tests pro Woche)
Kadersportler*innen (Nationalkader 1 und 2) (maximal 3 Tests pro Woche). Hier handelt es sich um Sportler*innen, die zurzeit mit einer Ausnahmegenehmigung trainieren dürfen und die dazu gehörigen, betreuenden Trainer*innen.
Bundesligamannschaften (maximal 3 Tests pro Woche). Hier handelt es sich um Sportler*innen, die zurzeit mit einer Ausnahmegenehmigung trainieren dürfen und die dazu gehörigen, betreuenden Trainer*innen.
LSB finanziert aus dem Rettungsschirm folgende Tests:
Corona-Schnelltests
Eine Testung muss durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Tests müssen Sie bei Bedarf bitte selbst beschaffen.
Die Kosten für diese Tests werden bis zu 10,- € je Test übernommen.
Die Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Durchführung von Schnelltests werden nicht erstattet.
Corona-Selbsttest
Wenn Sie die Tests selbst beschaffen, werden Kosten bis zu 6,- € je Test übernommen.
Es wird empfohlen, sich regelmäßig auf den Seiten des LSB und des Senats zu informieren. Der genaue Gesetzeswortlaut 2. InfSchMV ist hier zu finden.